Willkommen bei Rhein-IP.
Ihr begleitender Blog für die Praxis vor dem EPA, dem EPG und im PCT.
Gebühren, Verfahren und Rechtsprechung — aus den Primärquellen.
Das offizielle EPA-Gebührenverzeichnis, EPÜ und PCT im Volltext sowie die Entscheidungen der Beschwerdekammern und des EPG — an einer Stelle zusammengeführt und durchgehend mit Fundstellen belegt.
Gesamtkosten in Sekunden
Anmelde-, Recherchen-, Prüfungs-, Erteilungs- und Jahresgebühren über 20 Jahre — berechnet für jede Kombination von Vertragsstaaten anhand des offiziellen EPA-Gebührenverzeichnisses, täglich aktualisiert.
Fundstelle in Sekunden
In natürlicher Sprache fragen. Der Chat liefert den einschlägigen EPÜ-Artikel, die PCT-Regel oder die Passage der Prüfungsrichtlinien — mit Fundstelle unmittelbar im Text.
Rechtsprechung im Überblick
Die einschlägigen Entscheidungen der Beschwerdekammern, der Großen Beschwerdekammer und des EPG — in klarer Sprache aufbereitet und mit der Originalentscheidung verlinkt, damit der Stand der Rechtsprechung stets im Blick bleibt.
Die vollständigen Kosten eines europäischen Patents — in Sekunden.
Die zu validierenden Vertragsstaaten auswählen. Die vollständigen Verfahrenskosten — Anmelde-, Recherchen-, Prüfungs-, Erteilungs- und Jahresgebühren über 20 Jahre — werden anhand des aktuellen EPA-Gebührenverzeichnisses berechnet, das täglich aktualisiert wird.
Die einschlägige Fundstelle — in Sekunden.
Verfahrensfragen zum Prüfungsverfahren vor dem EPA, zum Eintritt in die europäische Phase und zu den Voraussetzungen des Einheitspatents werden anhand von EPÜ, PCT und Prüfungsrichtlinien beantwortet — mit der einschlägigen Fundstelle unmittelbar im Text.
- 01
Das EPÜ, vollständig
Artikel, Ausführungsordnung, Prüfungsrichtlinien, das offizielle Gebührenverzeichnis sowie das nationale Recht der EPÜ-Vertragsstaaten.
- 02
Der PCT, vollständig
Artikel, Ausführungsordnung zum PCT sowie das nationale Recht zum Eintritt in die regionale und nationale Phase.
Bereitgestellt als belegte Referenz für IP-Fachleute. Jede Antwort führt den einschlägigen EPÜ-Artikel, die PCT-Regel oder die Fundstelle in den Prüfungsrichtlinien mit; die abschließende Verifikation anhand der amtlichen Quelle verbleibt beim Anwender.
Was geschieht, wenn die Jahresgebühr für das 3. Jahr nicht rechtzeitig entrichtet wird?
Wird die Jahresgebühr nicht innerhalb der in Art. 86(1) EPÜ festgelegten Frist entrichtet, kann sie noch innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit wirksam gezahlt werden, sofern gleichzeitig eine Zuschlagsgebühr in Höhe von 50 % der Jahresgebühr entrichtet wird [Art. 86(2) EPÜ]. Unterbleibt auch diese Zahlung, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
Nur zur allgemeinen Orientierung. Keine Rechtsberatung. Vor offiziellen Quellen zu verifizieren.
Die aktuelle Rechtsprechung, verständlich aufbereitet.
Die Entscheidungen, die man kennen sollte — von den Beschwerdekammern, der Großen Beschwerdekammer und dem EPG — in klarer Sprache aufbereitet und mit der Originalentscheidung verlinkt. Weiterführende Fragen zu einer Entscheidung können dem Chat gestellt werden.